Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung vom 25.01.2021 verändern sich auch die Regelungen für den Schulbetrieb.

Wie den Pressemitteilungen bereits entnommen werden konnte, ist ab sofort das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht und der Notbetreuung vorgeschrieben.

Schüler ab Klassenstufe 7 sind außerdem verpflichtet eine sogenannte qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

In der neuen Verordnung heißt es unter anderem:
Das gesamte Personal der Einrichtung […] und Schüler ab Klassenstufe 7 sind verpflichtet, im Gebäude bei jedem Kontakt mit anderen an Schule Beteiligten eine [qualifizierte] Mund-Nasen-Bedeckung entsprechend den Vorgaben des § 6 Abs. 3 bis 5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO zu verwenden; dies gilt auch im Unterricht und in der Notbetreuung.

Qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne dieser Verordnung sind:
1. OP-Masken des Typs II oder II R mit CE-Kennzeichnung,
2. FFP2-Masken ohne Ausatemventil,
3. FFP3-Masken ohne Ausatemventil oder
4. Mund-Nasen-Bedeckungen gemäß den Standards KN95 und N95 jeweils ohne Ausatemventil.

Einfache Alltagsmasken und Tücher sind ab Klassenstufe 7 nicht mehr zulässig!