Hausordnung als PDF

 

Die neue Hausordnung für das Heinrich-Hertz-Gymnasium Erfurt von 2012.

Vorbemerkung

Notwendigkeit
Ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule ist nur dann gewährleistet, wenn  alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen, das Eigeninteresse unterordnen und sich an Regeln halten, die helfen sollen, Gefahren zu verhüten und Schäden von Personen und der Schulanlage abzuwenden.

Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die die Schulanlage benutzen.

Zuständigkeit und Verantwortung
Zuständig und verantwortlich für die Durchführung der Bestimmungen ist der Schulleiter,weiterhin alle Pädagogen, der Hausmeister, die Verwaltungskräfte und die Leiter sonstigerVeranstaltungen. Sie werden alles unternehmen, um Personen und Sachen vor Schaden zu bewahren und damit ihrer Pflicht gegenüber dem Schulträgernachkommen.

Verstöße
Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.

1. Aufenthalt auf dem Schulgelände

Zum Aufenthalt sind berechtigt:

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Schulleitung
  • Vertreter der Schulaufsicht und des Schulträgers, Verwaltungspersonal
  • Reinigungspersonal, beauftragte Lieferanten bzw. Vertreter von Firmen
  • Geladene Gäste
  • Bei Fremdbelegung auch Volkshochschule, Sportvereine usw.
  • Sonstige schulfremde Personen nur mit Genehmigung des Schulträgers
  • In Abstimmung mit der Schulleitung

Gäste bzw. schulfremde Personen müssen sich bei der Schulleitung bzw. im Sekretariat anmelden. Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgrundstück aufhalten und der eindeutigen Weisungen der Schulleitung, einer Lehrkraft, des Hausmeisters oder eines zuständigen Vertreters des Amtes für Bildung das Schulgrundstückes sofort zu verlassen, nichtnachkommen, machen sich strafrechtlich zu ahndenden Hausfriedensbruches schuldig.

Es gelten folgende zeitliche Regelungen:

Öffnungszeiten des Schulhauses:
Montag bis Donnerstag: von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: von 6.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Für Fremdbelegungen und Sonderveranstaltungen werden jeweils eigene Regelungengetroffen

Öffnungszeiten des Sekretariats:
geöffnet: von 7.45 Uhr bis 14.30 Uhr
Schließzeiten: von 9.15 Uhr bis 9.35 Uhr

Beginn der Aufsichtspflicht:
ab 7.40 Uhr in den ausgewiesenen Bereichen
ab 7.50 Uhr in den Unterrichtsräumen

Schülerinnen und Schüler halten sich auf:

Vor dem Unterricht:
– vor der 1.Std. auf dem Schulhof (Aufsicht ab 7.40 Uhr), im Speiseraum A (eine Aufsicht ist nicht gewährleistet) und in der Bibliothek
– ab 7.50 Uhr vor den Klassenzimmern und Fachräumen
– Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur in Begleitung einer Lehrkraft erlaubt.
– Falls die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist,meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.

In den Freistunden:
In den Freistunden können die Schüler von Klasse 7 bis zur Volljährigkeit mit Zustimmung der Eltern das Schulgelände verlassen. Die Erlaubnis der Eltern ist dabei mitzuführen.

In der Hof Pause:
– die Klassenstufen 5-10: nur auf dem Schulhof und im Speisesaal zum Essen
– die Klassenstufen 11 und 12: zusätzlich in den Sitzecken im Schulgebäude
– Bei ungünstigen Wetterbedingungen wird zu Pausenbeginn mehrmals lang geläutet, die Schüler verbleiben in den jeweiligen Unterrichtsräumen.

Fremdbelegungen:
Bei Fremdbelegungen ist der Aufenthalt auf die zugewiesenen Teilbereiche beschränkt.

2. Sicherheit und Ordnung

2.1 Zugang zu den Räumen Generell sind alle Unterrichtsräume während der Pausen, nach Unterrichtsschluss oder sonstiger Nutzung zu schließen. Die Vorbereitungsräume sind nach ihrer Benutzung zu verschließen.

2.2 Benutzerordnung
Es sind die in den jeweiligen Fachunterrichtsräumen aushängenden Richtlinien für die Benutzung zu beachten. Alle Lehrkräfte,[…] Schüler, Mitarbeiter und Besucher haben die Pflicht, im gesamten Schulkomplex Ordnung zu halten. In jedem Raum befindet sich ein Raum Plan.

Im Schulhaus

  • ruhiges und höfliches Verhalten
  • achten alle darauf, dass die Wände nicht durch Taschen und ähnliches beschädigt werden
  • tragen alle zum Heinrich-Hertz-Gymnasium gehörende Personen eine saubere, dem Unterricht oder der Arbeit angemessene und der Witterung angepasste Kleidung
  • sind Mützen und andere Kopfbedeckungen abzunehmen
  • in Eingangsbereichen, Fluren und Treppenhäusern ist das Abstellen von Taschen untersagt

Im Unterrichtsraum

  • Die Ausgestaltung der Räumlichkeiten erfolgt im Einvernehmen mit der dafür zuständigen Lehrkraft und ggf. mit Zustimmung der Schulleitung.
  • Jacken sind grundsätzlich an den Garderobenhaken abzulegen.
  • Kein Essen und Kaugummi im Unterricht.
  • Technische Geräte jeglicher Art verbleiben ausgeschaltet in den Schultaschen.
  • Nach dem Unterricht ist Grundordnung herzustellen. Dazu zählen: Tafel reinigen; Abfälle in den Abfalleimer; Fenster schließen; Medien und Lehrmittel nach Anweisung der Lehrer aufräumen; Licht abschalten.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde Stühle auf die Tische stellen (s. Raumbelegungsplan).
  • Die Lehrkraft verlässt zuletzt den Raum und verschließt ihn.

Im Schulgelände

  • Fahrzeuge (außer Fahrräder) dürfen nur außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden. Nur für die
  • Fahrzeuge der Schulleiterin und des Hausmeisters und bei schulischen Veranstaltungen wie
  • Elternabende besteht auf dem Schulhof Versicherungsschutz und somit eine Ausnahmeregelung.
  • Im gesamten Schulgelände ist das Radfahren untersagt.
  • Fahrräder werden an den zugewiesenen Plätzen abgestellt
  • Das Werfen von Schneebällen und das Anlegen und Benutzen von Schlitterbahnen sind wegen Verletzungsgefahren verboten.

Im Speisesaal

  • Die Schüler halten sich während der Essenausgabe nur zum Essen im Speisesaal auf.
  • Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt der Reihe nach- ohne Vordrängeln und Sonderrechte- und entsprechend dem Zeitplan zur Einnahme der Mahlzeiten, der von der Schulleitung ausgehangen wird.
  • Nach dem Essen sind grundsätzlich die Tische abzuwischen und das Geschirr ist wegzuräumen.
  • Nach dem letzten Essen sind die Stühle zusammenzustellen.

Bibliothek

  • Während der Öffnungszeiten steht die Bibliothek allen Schülern zur Verfügung.
  • Das Einnehmen von Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
  • Die schulische Benutzung des Internets und der Bibliotheksräume hat Vorrang.
  • Die Ausleihe der Bücher erfolgt entsprechend der Bibliotheksordnung.
2.3 Reinhaltung
  • Abfälle nur in entsprechende Abfallbehälter entsorgen
  • Wände, Mobiliar sowie Lehr- und Lernmittel nicht beschmutzen
  • Toiletten sauber halten
2.4 Rauchverbot in der gesamten Schulanlage

Im gesamten Schulgelände besteht nicht nur für Schüler, Lehrer, Verwaltungsangestellte und

Hauspersonal sondern auch für alle Besucher und Nutzer der Anlage absolutes Raucherverbot.   Wie

Rauchen sind der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen sowie deren Verteilung verboten.

2.5 Brand- und Alarmfall

Beim Signal Dauersirenenton ist das Gebäude schnellstens über die gekennzeichneten Fluchtwege zu

verlassen.   Bei Brand oder sonstigem Alarm sind die aushängenden Sicherheitsbestimmungen und

Fluchtwegpläne und die gesonderte Verfahrensordnung zu beachten.

2.6 Unfälle und ansteckende Krankheiten

Bei Unfällen im Schulbereich bzw. auf dem Schulgelände oder bei einer ansteckenden Krankheit ist die Schulleitung über das Schulsekretariat sofort zu verständigen. Die weiteren Einzelheiten regelt die Verfahrensordnung.

2.7 Vermeidung von Störungen im Schulalltag

Aus Sicherheitsgründen ist den Schülern Folgendes untersagt:

• das Verlassen der Schulanlage ohne Erlaubnis der Schulleitung während der Unterrichtszeit

• das Verlassen der Gruppe oder der Einrichtung bei „Unterricht am anderen Ort“

• das Bedienen von Maschinen und elektrischen Geräten ohne Aufsicht

• die Gefährdung der eigenen Person oder anderer durch unfallträchtiges Verhalten jeglicher Art

3. Schadensfälle und Haftung

Es besteht eine sofortige Meldepflicht bei Beschädigungen oder Verlusten von Schuleigentum. Dabei ist die hierzu erlassene Verfahrensreglung zu beachten.

Bei vorsätzlichen oder fahrlässig verursachten Schäden kann die Schule Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursachenden geltend machen.

4. Verfahrensordnung

4.1 Verhinderung der Teilnahme am Unterricht

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich durch die Erziehungsberechtigung unter Angabe des Grundes zu verständigen. Am ersten Tag des Wiedererscheinens in der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung oder ein Krankenschein vorzulegen.   Alle Schüler melden sich im krankheitsbedingten Fall während eines Schultages im Sekretariat ab. Auch für diesen Tag ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig.   Arzttermine und andere Behandlungen sind so zu vereinbaren, dass kein Unterricht ausfällt. Sollte der Arztbesuch außerhalb des Unterrichts nicht möglich sein, ist ein ärztliches Zeugnis (vom Arzt bestätigter Behandlungstermin) vorzulegen. Der Schüler ist verpflichtet, nach einem entschuldigten Fernbleiben bei einer Leistungsüberprüfung selbst auf den Fachlehrer zuzugehen und mit ihm einen Nachschreibetermin abzustimmen. Das unentschuldigte Fernbleiben bei Klassen- und Kursarbeiten sowie bei anderweitigen Leistungsüberprüfungen, zieht die Note „ungenügend“ nach sich. Ein Anspruch auf die Möglichkeit des Nachschreibens der Arbeit besteht nicht. Bei Prüfungen und prüfungsähnlichen Kontrollen gelten die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

4.2  Vertretungsplan

Stundenverlegung, Stundenvertretung oder Stundenausfall und Raumwechsel werden durch Aushang und im Lo-net2 bekannt gegeben. Nach dem Unterricht informieren sich die Schüler am Vertretungsplan.

4.3 Sprechstunden

Die Sprechstunden der Lehrkräfte werden mit der 1. Elterninformation des jeweiligen Schuljahres bekannt gegeben.

4.4 Fundsachen Fundsachen werden an folgenden Stellen abgegeben:

• alle Sportsachen in den jeweiligen Sportstätten bzw. beim Sportlehrer

• alle anderen Fundsachen im Sekretariat des Gymnasiums bzw. beim Hausmeister

Alle nicht abgeholten Fundsachen werden am Ende des Schuljahres an das Fundbüro der Stadt weitergegeben.