Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab sofort entfällt die Pflicht zur Teilnahme an den schulichen Corona Schnelltests für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Der Nachweis für Impfung oder Genesung muss mitgeführt werden und bei Bedarf vorgezeigt werden.

Weitere Informationen finden sich in dieser Verordnung.