Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie hier auf aktuelle Bekanntmachungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hinweisen:

Veröffentlichung der Staatskanzlei Thüringen vom 15.04.2020
  1. Gute Bildung steht auch in der Coronakrise im Vordergrund. Die schrittweise Öffnung der Bildungseinrichtungen behandeln wir mit Priorität. Dabei werden die Schulen, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern sich auf neue Bedingungen einstellen müssen. Prägend für den weiteren Ablauf bleibt der Schutz der Gesundheit Aller.
  2. Alle an den Schulen Beschäftigten haben in den vergangenen Wochen eine hervorragende Arbeit geleistet, in dieser einmaligen Situation Betreuung zu gewährleisten, neue Lehr- und Lernmethoden zu entwickeln und auch die Digitalisierung voranzutreiben. Diese Erfahrungen werden wir weiter nutzen und ausbauen.
  3. Thüringen wird ab dem 27. April 2020 den Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen wieder aufnehmen. Dabei beginnen wir mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen. Bis zum 2. Juni 2020 werden alle Schulen Präsenzunterricht in verschiedenen Varianten anbieten.
  4. Die Schulen werden einen Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht praktizieren, der auch auf Risikogruppen unter den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer Rücksicht nimmt. Das Land und die Schulen werden neue Wege beschreiten und besondere Angebote schaffen, um Bildungsgerechtigkeit auch in der Coronakrise sicherzustellen.
  5. Auch die Kindertagesbetreuung wird im Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Der Gesundheitsschutz für Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher prägt dabei die Vorgehensweise. Die frühzeitige Information der Eltern wollen wir gewährleisten.
  6. Die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium haben Einigkeit darüber hergestellt, dass Lehre und Forschung auch im Sommersemester stattfinden werden. Das Semester beginnt am 1.4.2020 und endet am 30.9.2020. Diese besondere Situation sowohl bei den Studierenden als auch bei den Lehrenden und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Hochschulverwaltungen und Hochschuleinrichtungen (Bibliotheken, Rechenzentren, Sprachzentren etc.) erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, Entgegenkommen und außergewöhnliche Anstrengungen, von denen wir überzeugt sind, dass sie gemeistert werden.

Quelle: Staatskanzlei Thüringen

Ab Dienstag, 17.03.2020, bleiben alle Thüringer Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Osterferien, 17.04.2020, geschlossen.

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung

Bitte beachten Sie auch die Informationen in den Elternbriefen, welche ihre Kinder am Montag in den Schulen und/oder per E-mail erhalten.

 

Des Weiteren gilt Folgendes zu beachten:

Verlinkung zur Bekanntmachung

  • An COVID-19 erkrankte Personen dürfen die Schule nicht betreten. Sie werden umgehend isoliert und im Krankenhaus behandelt. Sie unterliegen als Erkrankte der Zuständigkeit den Gesundheitsämtern.
  • Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen direkten Kontakt (mindestens 15 Minuten Gespräch mit Blickkontakt über kurze Distanz) zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, dürfen die Schule innerhalb von 14 Tagen nach dem Kontakt nicht betreten.
  • Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Schule für insgesamt 14 Tage nach Rückkehraus diesen Gebieten nicht betreten. Personen, die von sonstigen Auslandsreisen zurückkehren, dürfen die Schule nach wie vor besuchen bzw. dort tätig werden.
  • Personen, die an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden (Schnupfen, Husten etc.), dürfen die Schule nicht betreten, solange die Symptomatik anhält.
  • Für alle sonstigen Personen gilt die Schul- bzw. Arbeits- und Dienstpflicht.

Ein Fernbleiben im Sinne dieser Maßnahmen wird nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet.

Wir bitten um Einhaltung der angegebenen Maßnahmen.