Klassensprecherkonferenz (KSK) | Protokolle


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Das Antragssystem der Klassensprecherkonferenz am HHG

Am Heinrich-Hertz-Gymnasium wird Schülermitwirkung großgeschrieben; deshalb hat die Schülervertretung ein Antragssystem entwickelt, welches es nicht nur den Klassensprechern ermöglicht, ihre Wünsche und Anregungen reibungslos an die Schülersprecher und Schulleitung weiterzugeben, sondern auch ihre Stimmkraft zu erhöhen.
In den regelmäßigen Klassensprecherkonferenzen haben die gewählten Klassensprecher*innen die Möglichkeit, händisch oder digital einen Antrag mit unserem Antragsformular zu verfassen und in einer darauffolgenden Debatte vorzutragen, sodass das gesamte Gremium über diesen demokratisch per Handmeldung debattieren und abstimmen kann. Im Anschluss daran werden die Anträge von der Schülervertretung aufbereitet und der Schulleitung in einem persönlichen Gespräch vorgelegt, in welchem darüber beraten wird.

 

Nutzen der Klassensprecherkonferenz

Die Klassensprecherkonferenz ist in der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) im zweiten Unterabschnitt des zweiten Abschnittes des zweiten Teils in § 12 gesetzlich verankert.

(1) Sie wird laut ThürSchulO durch Klassen- oder Kurssprecher, der Schülersprecher und der jeweiligen Stellvertreter zusammengesetzt.

(2) Sie wird bei Bedarf vom Schülersprecher einberufen und behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die Schüler der gesamten Schule von Interesse sind. Der Antrag auf Genehmigung der Einberufung ist rechtzeitig unter Beifügung der Tagesordnung vom Schülersprecher beim Schulleiter zu stellen. Der Schulleiter hat dem Antrag zu entsprechen, wenn nicht gewichtige Gründe dem entgegenstehen. Die Klassensprecherversammlung wird vom Schülersprecher geleitet.

(3) Der Schülersprecher und sein Stellvertreter führen die Beschlüsse der Klassensprecherversammlung aus. Sie können im Rahmen der Aufgabe der Schülermitwirkung (auch: Schülervertretung) und der Beschlüsse der Klassensprecherversammlung dem Schulleiter, der Lehrerkonferenz, der Elternvertretung, der Schulkonferenz und einzelnen Lehrern Wünsche und Anregungen vortragen. Der Schulleiter unterrichtet den Schülersprecher und seinen Stellvertreter über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, sowie über Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der Lehrerkonferenz, soweit sie allgemeine Schülerangelegenheiten betreffen.

vgl.: Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/schule/schulwesen/schulrecht/2020_Thueringer_Schulordnung_nichtamtliche_Lesefassung.pdf

 

Nutzen der Protokolle

Eine Protokollierung ist im Gegensatz zur Tagesordnung nicht gesetzlich verpflichtend, ist aber trotzdem sinnvoll. Sie dient zur Information der Klassensprecher*innen, Schüler*innen oder sonstigen Dritten, um Beschlüsse und Ausführungen der Schülersprecher*innen nachvollziehen zu können. Des Weiteren können sich kommende Schülersprecher*innen daran orientieren.

Protokolle

1. Klassensprecherkonferenz am 15.11.2021

TOP 1: Begrüßung

TOP 2: Vorstellung der neuen Schülersprecherinnen

  • Selbstvorstellung jedes einzelnen
  • Vorstellung unseres Konzepts

TOP 3: Aktualisierung der Kontaktdaten

  • Erstellte Tabelle ausfüllen lassen (2 Stück)
  • Eintragen von Klasse, Klassensprecher und Stellvertreter

TOP 4: Schulkonferenz

  • Wahl der Schulkonferenz
  • insgesamt drei Schüler
  • gewählte Vertreter: Leonie Bellot (1003), Tatienne Dittmann (1002), Nele Kannengießer (0902)

TOP 5: Vertrauenslehrerwahl

  • Ablauf und Organisation Wahl

TOP 6: Mathe Tutorium

  • Zeit, um mathematische Inhalte zu üben (Wdh. Aufgaben Unterricht, HA, Vorbereitung Test/ Prüfungen)
  • richtet sich an Schüler ab der 7. Klasse, vor allem an 10. / 12. Klasse
  • mittwochs in der 7./8./9. Stunde im Raum A33, bei Herr Lefler

TOP 7: Weihnachtsmann-Aktion

  • Ablauf und Organisation

TOP 8: Fragen?

TOP 9: Verabschiedung

 

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