Corona-Hygieneplan – Stand 24.04.2020
Heinrich-Hertz-Gymnasium Erfurt
(als Ergänzung zum Rahmenhygieneplan für Schulen und Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden gemäß §36 Infektionsschutzgesetz, Stand: August 2011)
1 Informationen und Hinweise zur Einhaltung der hygienischen Vorgaben
In allen Klassenräumen, im Sanitärbereich sowie in den Schuleingangsbereichen sind geeignete Hinweise zur persönlichen Hygiene, zum korrekten Gebrauch der MNB (Mund-Nase-Bedeckung) sowie zur Husten- und Niesetikette in altersgerechter Form zu platzieren. (siehe Anlagen 1-3)
Des Weiteren werden Hinweise zur MNB-Pflicht im Schulgebäude angebracht, vor allem in den Treppenhäusern.
2 Risikogruppen für eine schweren Covid-19-Krankheitsverlauf
Personal, welches bei einer Infektion einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein könnte:
- a) ältere Personen ab 60 Jahre,
b) ältere Raucher (ab 50 Jahre) sowie
c) Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Erkrankungen der Lunge, chronischen Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen, Patienten mit geschwächtem Immunsystem);
d) schwangere Lehrerinnen und Erzieherinnen.
Von Lehrkräften der Risikogruppen wird nicht verlangt, gegen ihren Willen Gruppenunterricht durchzuführen. Sie übernehmen Aufgaben des häuslichen Lernens sowie Aufgaben, bei deren Erledigung sie nicht in direktem Kontakt mit größeren Gruppen von Personen stehen. Freiwilliger Einsatz in den Schulen ist möglich und willkommen.
Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen wie vorgenannt unter c) beschrieben leiden, oder Schülerinnen, die schwanger sind, wird empfohlen, mit der Schule Kontakt aufzunehmen, um für die Beschulung eine individuelle Lösung zu besprechen.
Für Schülerinnen und Schüler, die in einem gemeinsamen Haushalt mit besonders gefährdeten Personen leben (Eltern, Geschwister, …) findet kein Präsenzunterricht in Gruppen statt. Es wird empfohlen, mit der Schule Kontakt aufzunehmen, um für die Beschulung eine individuelle Lösung zu besprechen.
Über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist ein ärztliches Attest (keine Arbeits- oder Schulunfähigkeitsbescheinigungen!) vorzulegen.
Bei Verdacht auf Corona-Infektion bzw. Erkrankung an Covid 19 ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren (§34 IfSG).
3 Persönliche Hygiene
Das neuartige Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem über die Schleimhäute der Atemwege.
Darüber hinaus ist auch über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine direkte Übertragung möglich.
Folgende Kinder und Erwachsene dürfen deshalb die Schule, auch im Rahmen der Notbetreuung, nicht betreten:
- mit dem Corona-Virus Infizierte,
- Personen mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit Corona-Infizierten in den ersten 14 Tagen nach dem Kontakt,
- Reiserückkehrer aus dem Ausland in den ersten 14 Tagen nach der Rückkehr,
- Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen (auch bei Heuschnupfen!), solange die Symptome andauern.
Wichtigste Maßnahmen der persönlichen Hygiene sind:
- bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben
- keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
- mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen
- mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Nase oder Augen fassen
- gründliche Händehygiene durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden nach beispielsweise dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; vor und nach dem Essen; nach dem Toilettengang; nach Betreten des Schulgeländes
- den Kontakt mit Treppengeländern und Türklinken möglichst vermeiden, ggf. Ellenbogen benutzen
- Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt benutzen
- Husten und Niesen in die Armbeuge
Gründliches und häufigeres Händewaschen ist der Händedesinfektion vorzuziehen, um Hautschäden zu vermeiden.
4 Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Zum Fremdschutz in der Gemeinschaft ist das Tragen einer textilen Barriere notwendig. Bei einer MNB muss es sich nicht um professionelle oder hochwertigere Masken handeln, sondern auch selbstgenähte MNB (mehrlagig, enganliegend) sind ausreichend.
Die MNB ist im gesamten Schulgelände zu tragen. Im Unterricht ist das Tragen einer MNB bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht zwingend erforderlich. Über die Notwendigkeit der Benutzung der MNB auch im Unterricht entscheidet bei Bedarf der Fachlehrer.
- Der Sicherheitsabstand von 1,50 m zu anderen Menschen ist auch mit MNB einzuhalten.
- Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Beim Anziehen einer MNB ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die MNB genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete MNB sollte abgenommen und ausgetauscht werden, ohne die möglicherweise kontaminierte Außenseite mit den Händen zu berühren. Händewaschen!
- Die benutzte MNB ist nach dem Abnehmen in einem verschließbaren Behältnis (Zip-Allzweckbeutel, Tupperdose o.ä.) aufzubewahren und zu Hause zu reinigen und zu trocknen. Einmalmasken dürfen nicht in der Schule entsorgt werden, sondern müssen ebenfalls in verschließbaren Behältnissen mit nach Hause genommen und dort entsorgt werden.
5 Aufenthalt und Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im gesamten Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Abhängig von der Größe des Unterrichtsraumes sind Schülerinnen und Schüler zu kleineren Lerngruppen zusammenzufassen. Im Raum werden entweder nicht alle Tische benutzt oder entsprechend weit auseinandergestellt.
- Es sind Konsultationen und Unterrichtssequenzen unter Berücksichtigung des gebotenen Mindestabstands in Kleingruppen von maximal 10 Schülerinnen und Schülern bzw. auch in größeren Gruppen in Abhängigkeit von der Raumgröße bei strikter Einhaltung des Mindestabstandes zu planen.
- Für die Beschaffung und Benutzung einer MNB ist jeder selbst verantwortlich. Ein Maskenwechsel bei Durchfeuchtung muss durch Ersatzmasken sichergestellt werden.
- Das Betreten des Schulgebäudes erfolgt über den dem Unterrichtsraum nächstgelegenen Eingang (alle Eingänge geöffnet!)
- Abstand einhalten!
- Das Tragen einer MNB ist für alle Pflicht.
- An der Außenseite der Raumtüren wird ein Raumbelegungsplan mit der max. Schülerzahl und der Sitzverteilung angebracht. Dieser ist einzuhalten.
- Die Unterrichtsräume sind 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet, um das Händewaschen im Raum zu ermöglichen. Nur die Schüler, die in einem Raum ohne Waschbecken Unterricht haben, suchen vor Unterrichtsbeginn die Sanitäranlagen zum Händewaschen auf.
- Wenn alle Schüler im Raum ihre Plätze eingenommen haben, darf die MNB abgesetzt werden. Im Unterricht ist das Tragen einer MNB bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht zwingend erforderlich.
- Über die Notwendigkeit der Benutzung der MNB auch im Unterricht entscheidet bei Bedarf der Fachlehrer.
- Bewegt sich ein Schüler unterrichtsbedingt im Raum, muss er die MNB wieder aufsetzen.
- Partner- und Gruppenarbeit ist nicht möglich.
- Die Tafelschwämme und Kreide (auch Whiteboard-Utensilien) dürfen nur vom Lehrer benutzt werden. Schwämme und Kreide sind personengebunden zu benutzen. (Beim Hausmeister abholen!)
- Die Klassenbücher verbleiben im Lehrerzimmer. Jeder Lehrer dokumentiert Unterrichtsinhalte und die Anwesenheit der Schüler individuell in geeigneter Form. Die Unterlagen sind am Schuljahresende zu archivieren.
- Die Raumtüren werden ausschließlich von den Lehrern geöffnet und geschlossen.
- Die Abstandsregeln gelten auch für das Lehrerzimmer und die Vorbereitungsräume, Flure und Treppenhäuser. Als weiterer Pausenraum steht für Lehrer die Cafeteria zur Verfügung.
- In jeder Pause ist mehrere Minuten lang eine Stoß- oder Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster durchzuführen, um einen schnellen und kompletten Luftaustausch zu gewährleisten. Eine Kipplüftung reicht nicht aus.
- Nach Unterrichtsende werden die Stühle in die vorhandenen Stuhlhaken geschoben bzw. nicht hochgestellt.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände sofort zu verlassen.
Raumhygiene
Durch das RKI wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der Corona-Pandemie als nicht erforderlich eingeschätzt. In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, diese ist angemessen und ausreichend.
- Durch Unterricht belegte Räume werden täglich gereinigt.
- Besonders gründlich und ebenfalls täglich gereinigt werden:
- Türklinken und Griffe (Fenstergriffe, Schubladen) sowie der Umgriff der Türen
- Treppen- und Handläufe
- Lichtschalter
- Tische
- Telefone, Kopierer und alle weiteren Griffbereiche
- alle weiteren benutzten technischen Geräte
Die Umsetzung der Raumhygiene wird geeignet dokumentiert (Reinigungsplan, Raumbelegungspläne).
Bei Verschmutzungen des Raumes durch Fäkalien, Blut oder Erbrochenes ist der Unterrichtsraum zu sperren und über das Sekretariat das Reinigungspersonal zu informieren (besondere Anforderungen an Schutzausrüstung!)
6 Hygiene im Sanitärbereich
In allen Sanitärbereichen stehen Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher, Toilettenpapier, Auffangbehälter für Einmalhandtücher zur Verfügung.
- In den Toilettenbereichen dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
- Am Handwaschbecken darf sich nur eine Person aufhalten, damit der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
- Der Wartebereich vor dem Sanitärbereich ist durch Abstandsmarkierungen zu kennzeichnen.
- Die Abstandsmarkierungen sind unbedingt zu beachten.
- Die Waschraumtüren bleiben geöffnet, um nach dem Händewaschen eine erneute Kontamination zu vermeiden.
- Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt.
- Seifen- und Handtuchspender werden mehrmals täglich kontrolliert und aufgefüllt.
- Die Reinigung der Sanitärbereiche wird entsprechend dokumentiert.
7 Pausenregelung
In den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird.
- Ausnahmslos alle Schüler verbringen ihre Hofpause auf dem Hof. Ein Aufenthalt im Durchgang oder in Sitzecken und Lichthöfen ist nicht gestattet.
- Es muss der für den jeweiligen Raum vorgesehene Fluchtweg zum Schulhof benutzt werden (kürzester Weg).
- Auf dem Schulhof muss eine MNB getragen werden, der Sicherheitsabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
8 Wegeführung
Eine Konzentration von Schülern kann aufgrund der vorhandenen Zugangsmöglichkeiten zu den Unterrichtsräumen vermieden werden, wenn immer der dem Unterrichtsraum nächstgelegene Eingang benutzt wird und der „Fluchtweg“ zur Pause begangen wird. Der Sicherheitsabstand ist einzuhalten.
Vor den Toiletten, dem Sekretariat und in der Kantine werden Wartebereiche gekennzeichnet, die unbedingt einzuhalten sind.
9 Konferenzen und Versammlungen
Dienstberatungen und Konferenzen müssen auf ein absolutes Mindestmaß begrenzt werden. Dabei ist auf den Mindestabstand von 1,50 m und die zulässige Gruppengröße zu achten. Informationen werden per E-Mail verteilt. Wenn nötig, müssen Telefon- oder Videokonferenzen organisiert werden.
Elternversammlungen sowie Beratungen der schulischen Mitbestimmungsgremien finden nur statt, wenn sie unabdingbar sind und kein anderer Kommunikationsweg zur Verfügung steht.
10 Erste Hilfe
Eigenschutz ist oberstes Gebot. Bei allen Hilfemaßnahmen sind MNB und Handschuhe zu tragen.
Wenn im Zuge einer Erste-Hilfe-Maßnahme eine Herz- Lungen-Wiederbelebung erforderlich ist, sollte evt. auf die Beatmung verzichtet werden.