Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

wir bitten darum, folgende Informationen aus der Allgemeinverfügung vom 28.05.2021 des Thüringer Ministeriums für Bildung, zu beachten.

Ab Montag, 07. Juni 2021, wechseln wir im HHG in den „Regelbetrieb mit primären Infektionsschutz“ (Phase Grün). Das heißt, dass die Schüler wieder im Klassenverband und nicht mehr im Wechselunterricht zur Schule gehen. Außerdem findet ab Montag auch wieder regulär der Sportunterricht statt.

  • Die Testpflicht bleibt bestehen. Es dürfen nur Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht zweimal wöchentlich eine Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt haben. Einer Testung stehen gleich:
    • der Nachweis seines PCR-Tests mit negativem Ergebnis, nicht älter als 48 Stunden
    • eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines Antigenschnelltests, nicht älter 24 Stunden

Das pädagogische Personal beaufsichtigt die Testung.

Weist ein Test ein positives Ergebnis aus, ist die Person sofort zu isolieren.

Nehmen Schüler/innen nicht an der Testung teil, ist dies durch die Eltern schriftlich bei der Schulleitung anzuzeigen. Diese Schüler/innen verbleiben im häuslichen Lernen. Die Teilnahme an Leistungsnachweisen ist verpflichtend.

  • Schüler/innen mit Risikomerkmalen können auf schriftlichen Antrag der Eltern von der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden.
  • Es besteht weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulhaus (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr – Qualifizierte Gesichtsmaske). Wenn der Inzidenzwert weiterhin die 35 nicht überschreitet, entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
  • Das Einbahnstraßensystem im Schulhaus ist weiterhin einzuhalten. Die Schüler/innen sind verpflichtet, das Schulgebäude in den Pausen und nach dem Unterricht sofort zu verlassen.
  • Folgende Personen dürfen die Schule weiterhin nicht betreten:
  • Kinder mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
  • Kinder mit Kopf- und Gliederschmerzen;
  • Personen mit Störung des Geruchs- und Geschmackssinns;
  • Personen mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
  • Personen mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, Schnupfen, Fieber), wenn zusätzlich
    • ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
    • eine Exposition gegenüber dem Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.